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ALLGE­MEINE GESCHÄFTS­BE­DIN­GUNGEN
Renée Tippner Hair & Make Up Artist

Der Auftrag­geber verpflichtet sich, die Geschäfts­be­din­gungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfol­genden AGB gelten für alle erteilten Aufträge, unabhängig davon, ob der Auftrag­geber eine Privat­person oder ein Unter­nehmen ist. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend wider­sprochen wird.

1. Allge­meines

Gegen­stand des Auftrags ist die Tätigkeit von Hair & Make-up Artist Renée Tippner („Hair & Make-up Artist“) zum vertraglich verein­barten Zweck.

Ein Vertrags­ver­hältnis kommt ausschließlich zwischen dem Hair & Make-up Artist und dem Auftrag­geber zustande & gilt als bestätigt sobald er die Dienst­leistung in Anspruch nimmt.

Der Rechnungs­betrag ist – soweit nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs­stellung ohne Abzug zahlbar. Skonto wird nicht gewährt. Bei Barzahlung ist der Betrag unmit­telbar nach Erbringung der Leistung fällig.

2. Reser­vie­rungen

Eine unver­bind­liche Option oder Reser­vierung verfällt, sobald eine verbind­liche Festbu­chung durch einen Dritten möglich ist und der ursprünglich angefragte Auftrag­geber nach Rückfrage keine feste Buchung bestätigt.

3. Buchung und Honorar

Eine Buchung stellt eine verbind­liche Auftrags­er­teilung dar. Die Bestä­tigung erfolgt schriftlich, per E‑Mail oder WhatsApp.

Der Hair & Make-up Artist kann stunden­weise, für einen halben Tag (4 Stunden) oder einen ganzen Tag (8 Stunden) gebucht werden. Bei Überschreitung der verein­barten Zeit wird jede weitere Stunde zusätzlich berechnet.

Die Preise richten sich nach den aktuellen Richt­werten und werden indivi­duell vereinbart. Das Honorar deckt ausschließlich die im Vertrag festge­legten Leistungen ab.

Bis zur vollstän­digen Bezahlung sind die erbrachten Leistungen urheber- und nutzungs­rechtlich nicht freige­geben.

4. Auftrags­stor­nierung und Nicht­er­füllung

Eine Stornierung oder Kündigung nach verbind­licher Buchung ist nur aus wichtigem Grund und in Schriftform möglich.

Stornie­rungs­ge­bühren:

Bereits begonnene Aufträge gelten als vollum­fänglich zu honorieren.

Beim Hochzeits­styling wird die Probe in jedem Fall mit 50 % des Gesamt­be­trages berechnet.

Wetter­bu­chungen sind nur wirksam, wenn dies ausdrücklich im Vorfeld vereinbart und als solche gekenn­zeichnet wurde.

Kann der Hair & Make-up Artist aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit, Witterung, sonstige unvor­her­sehbare Umstände) den Auftrag nicht ausführen, bemüht er sich um gleich­wer­tigen Ersatz. Eine Haftung für daraus entste­hende Mehrkosten oder Schäden wird ausge­schlossen.

5. Neben- und Fahrt­kosten

Anfal­lende Neben­kosten (z. B. Material, Reise­kosten, Übernach­tungen, Spesen, Service­ge­bühren) trägt der Auftrag­geber.

Sofern nicht anders vereinbart, werden Fahrt­kosten mit 0,40 € pro gefah­renem Kilometer sowie Parkkosten berechnet.

Bei Reisen mit mehr als 2 Stunden Anfahrtszeit pro Strecke oder bei Auslands­pro­duk­tionen können zusätz­liche Reisetage nach Tagessatz berechnet werden.

6. Firmen­auf­träge, freie Shootings & Nutzungs­rechte

Für Firmen­kunden, Agenturen und gewerb­liche Auftrag­geber gilt:

Bei freien Projekten („freie Shootings“) gilt: Erfolgt keine oder nur eine geringe Vergütung, jedoch eine kommer­zielle Weiter­ver­wertung, hat der Hair & Make-up Artist Anspruch auf ein nachträg­liches, angemes­senes Honorar.

7. Haftung und Rekla­mation

Sofern keine spezi­ellen Weisungen erteilt werden, erkennt der Auftrag­geber die künst­le­rische Freiheit des Hair & Make-up Artists an.

Rekla­ma­tionen sind während der laufenden Tätigkeit unver­züglich und konkret vorzu­bringen. Spätere Beanstan­dungen können nicht berück­sichtigt werden.

Der Auftrag­geber ist verpflichtet, über etwaige Allergien oder Unver­träg­lich­keiten (bei sich selbst, gebuchten Modellen oder Mitar­beitern) zu infor­mieren. Schadens­er­satz­an­sprüche wegen unter­las­sener Hinweise sind ausge­schlossen.

Eine Haftung des Hair & Make-up Artists für Schäden wird ausge­schlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrläs­sigkeit vor.

8. Namens­nennung

Der Hair & Make-up Artist hat Anspruch, bei Veröf­fent­li­chungen (z. B. Print, Online, Social Media, Film) als Urheber namentlich genannt zu werden. Der Auftrag­geber verpflichtet sich, dies auch bei Zusam­men­arbeit mit Dritten sicher­zu­stellen.

9. Salva­to­rische Klausel

Neben­ab­reden oder von diesen Bedin­gungen abwei­chende Verein­ba­rungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestim­mungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestim­mungen unberührt. Anstelle der unwirk­samen Klausel tritt die Regelung, die dem wirtschaft­lichen Zweck am nächsten kommt.

Stand:  Januar 2025