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ALLGE­MEINE GESCHÄFTS­BE­DIN­GUNGEN
Renée Tippner Hair & Make Up Artist

Der Auftrag­geber verpflichtet sich, die Geschäfts­be­din­gungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfol­genden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend wider­sprochen wird.

Allge­meines

Gegen­stand des Auftrags ist die Tätigkeit des Hair & Make-up Artist Renée Tippner, zum vertraglich verein­barten Zweck. Ein Vertrags­ver­hältnis kommt ausschließlich zwischen dem Hair & Make up Artist und seinem Auftrag­geber zu Stande. Der Rechnungs­betrag ist je nach Verein­barung per Rechnungs­stellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 10 Tagen zu zahlen oder bar vor Ort. Skonto wird nicht gewährt.

Reser­vie­rungen

Eine Option oder Reser­vierung verfällt sofort, wenn eine Festbu­chung durch einen Dritten möglich ist und der angefragte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftrag­geber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung des Hair & Make up Artisten führt.

Buchung und Honorar

Eine Buchung stellt eine für den Hair & Make up Artist und den Auftrag­geber verbind­liche Auftrags­er­teilung dar. Die Buchung bestätigt der Hair & Make up Artist schriftlich, per E‑Mail (DOWNLOAD LINK) an den Auftrag­geber. Der Hair & Make up Artist kann für die angebo­tenen Dienst­leis­tungen, Stunden­weise, halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht werden. Es werden daher Dienstleistungs‑, Stunden‑, Halbtages- oder Tages­sätze vereinbart. Im Falle der Verein­barung von Tages- oder Halbta­ges­sätzen werden für Arbeits­zeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinaus­gehen, die zusätzlich anfal­lende Arbeitszeit nach Stunden berechnet.
Die Preise richten sich nach den Tages­ak­tu­ellen Richt­werten und werden gesondert vereinbart.
Der Rechnungs­betrag ist so weit nicht anders vereinbart innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs­stellung fällig oder bar vor Ort. Das Honorar des Hair & Make up Artist deckt nur die im Zeitpunkt des Vertrags­schlusses festge­legten Leistungen und verein­barten Vertrags­zwecke ab. Bis zur vollstän­digen Bezahlung des Honorars, sowie gegebe­nen­falls entstan­dener Neben- und Fahrt­kosten ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Hair & Make up Artist unzulässig.

Auftrags­stor­nierung und Nicht­er­füllung

Die Lösung einer festen Buchung, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist nach verbind­licher Auftrags­er­teilung nur aus wichtigem Grund möglich und schriftlich einzu­reichen. Wird ein bereits begon­nener Auftrag nicht fertig gestellt oder storniert der Auftrag­geber einen Auftrag später als 24 Stunden vor dem verein­barten Termin, ohne dass der Hair & Make up Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das verein­barte Honorar sowie die bis dahin angefal­lenen Neben- und Fremd­kosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Hair & Make up Artist mit der Ausführung seines Auftrages begonnen hat. Wird die Buchung storniert, werden folgende Beträge fällig:

bis 24 Stunden vor dem Termin: 100%

bis 3 Tage vor Termin: 50%


Eine „Wetter­bu­chung“ muss vom Auftrag­geber im Voraus mitge­teilt und zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden sein. In der Auftrags­be­stä­tigung wird dies ebenfalls ausdrücklich mit „Wetter­bu­chung“ bezeichnet. D.h. im Falle, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durch­ge­führt werden kann, muss der Auftrag­geber bis zu 24 Stunden vor Beginn des verein­barten Termins, bei vorher­ge­sagtem schlechten Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an den Hair & Make up Artist ein Honorar zahlen zu müssen.

Sollte der Hair & Make up Artist seine Tätigkeit auf Grund von höherer Gewalt, wie z.B. Unfall, Krankheit, Witterung oder von ihm nicht zu vertre­tender Umstände nicht erbringen können, wird der Hair & Make up Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen passenden Ersatz zu finden. Für eventuell entste­hende Zusatz­kosten oder einen möglichen Schaden haftet der Hair & Make up Artist in diesem Falle nicht. Die Styling­un­ter­lagen mit Bildern und der Beschreibung, des beim Probe­termin festge­legten Stylings, werden bei einem solchen Ausfall an den Kunden übergeben.

Neben- und Fahrt­kosten

Bei einer festen Buchung hat der Auftrag­geber anfal­lende Neben­kosten (z.B. Materi­al­kosten, Reise- und Übernach­tungs­kosten, sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Hair & Make up Artis­tenen nach den steuer­lichen Vorschriften, Service­ge­bühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an den Hair & Make up Artist zu zahlen. Ansonsten ist der Hair & Make up Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem verein­barten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Hair & Make up Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Arbeit, sowie entstandene Neben­kosten gesondert in Rechnung zu stellen. Ist bei Arbeits­reisen eine Anreise am Vortag erfor­derlich oder dauert eine Reise zum und vom Produk­ti­onsort pro Tag mehr als 2 Stunden oder liegt der Produk­ti­onsort außerhalb Deutsch­lands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tages­ho­norar. Generell gilt, falls nicht anders vereinbart, werden bei eigener Anreise Benzin­kosten mit 0,35 € pro gefah­renem Kilometer und anfal­lende Parkkosten berechnet.

Freie Shootings oder Filmauf­nahmen

Für freie Shootings oder Filmauf­nahmen gelten folgende Beson­der­heiten: Sofern der Hair & Make up Artist für seine Mitwirkung an einem solchen Projekt (Nutzung nur zur Eigen­werbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Projekts entstan­denen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbe­kam­pagne verwertet werden, steht dem Hair & Make up Artist ein zusätz­liches, angemes­senes Honorar zu. Die Angemes­senheit des Honorars orien­tiert sich an dem für die Nutzung üblicher­weise gezahlten Künst­ler­ho­norar und an dem erzielten Verwer­tungs­erlös des Auftrag­gebers.

Haftung und Rekla­mation

Hat der Auftrag­geber dem Hair & Make up Artist keine Weisungen zu Make-up gegeben, erkennt er Ihre kreative Arbeit an. Sofern weder der Auftrag­geber selbst noch ein Bevoll­mäch­tigter bei dem Auftrag anwesend ist, kann die künst­le­rische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftrag­geber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängel­rügen an der Leistung des Hair & Make up Artis­tenen muss der Auftrag­geber unver­züglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als verein­ba­rungs­gemäß erbracht.

Ebenso ist es Aufgabe des Kunden den Hair & Make up Artist über eventuelle Allergien von sich selbst oder gebuchten Modellen aufzu­klären. Schadens­er­satz­an­sprüche sind daher ausge­schlossen. Bei vorsätz­licher oder fahrläs­siger Beschä­digung des Eigentums vom Hair & Make up Artist, kann dieser Schadens­er­satz­an­sprüche geltend machen.

Bei von dem Hair & Make up Artist Dritten zugefügten Personen- und Körper­schäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertrags­ver­hältnis wesent­lichen Haupt­leis­tungs­pflicht herrühren, haftet der Hair & Make up Artist bei der Durch­führung des Auftrags nur für grob fahrläs­siges oder vorsätz­liches Handeln.

Namens­nennung

Der Hair & Make up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich freier Shootings) als Urheber mit dem Firmen- oder Vor-und Zunamen genannt zu werden. Der Auftrag­geber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher.

Salva­to­rische Klausel

Neben­ab­reden oder von diesen Bedin­gungen abwei­chende Verein­ba­rungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertrags­be­din­gungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedin­gungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirk­samen Bestimmung gilt das als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entspre­chendes gilt für die Ausfüllung von Vertrags­lücken.

Stand:  Januar 2022

Download AGB: AGB_Renee-Tippner-Hair-und-Make-up-artist-leipzig.pdf