Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Hair & Make-up Artist Renée Tippner, zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Hair & Make up Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist je nach Vereinbarung per Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 10 Tagen zu zahlen oder bar vor Ort. Skonto wird nicht gewährt.
Eine Option oder Reservierung verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der angefragte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung des Hair & Make up Artisten führt.
Eine Buchung stellt eine für den Hair & Make up Artist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Die Buchung bestätigt der Hair & Make up Artist schriftlich, per E‑Mail (DOWNLOAD LINK) an den Auftraggeber. Der Hair & Make up Artist kann für die angebotenen Dienstleistungen, Stundenweise, halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht werden. Es werden daher Dienstleistungs‑, Stunden‑, Halbtages- oder Tagessätze vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtagessätzen werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet.
Die Preise richten sich nach den Tagesaktuellen Richtwerten und werden gesondert vereinbart.
Der Rechnungsbetrag ist so weit nicht anders vereinbart innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig oder bar vor Ort. Das Honorar des Hair & Make up Artist deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars, sowie gegebenenfalls entstandener Neben- und Fahrtkosten ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Hair & Make up Artist unzulässig.
Die Lösung einer festen Buchung, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist nach verbindlicher Auftragserteilung nur aus wichtigem Grund möglich und schriftlich einzureichen. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt oder storniert der Auftraggeber einen Auftrag später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Hair & Make up Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Hair & Make up Artist mit der Ausführung seines Auftrages begonnen hat. Wird die Buchung storniert, werden folgende Beträge fällig:
bis 24 Stunden vor dem Termin: 100%
bis 3 Tage vor Termin: 50%
Eine „Wetterbuchung“ muss vom Auftraggeber im Voraus mitgeteilt und zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden sein. In der Auftragsbestätigung wird dies ebenfalls ausdrücklich mit „Wetterbuchung“ bezeichnet. D.h. im Falle, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, muss der Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins, bei vorhergesagtem schlechten Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an den Hair & Make up Artist ein Honorar zahlen zu müssen.
Sollte der Hair & Make up Artist seine Tätigkeit auf Grund von höherer Gewalt, wie z.B. Unfall, Krankheit, Witterung oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Hair & Make up Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen passenden Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Hair & Make up Artist in diesem Falle nicht. Die Stylingunterlagen mit Bildern und der Beschreibung, des beim Probetermin festgelegten Stylings, werden bei einem solchen Ausfall an den Kunden übergeben.
Bei einer festen Buchung hat der Auftraggeber anfallende Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Reise- und Übernachtungskosten, sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Hair & Make up Artistenen nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an den Hair & Make up Artist zu zahlen. Ansonsten ist der Hair & Make up Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Hair & Make up Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Arbeit, sowie entstandene Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Ist bei Arbeitsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 2 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar. Generell gilt, falls nicht anders vereinbart, werden bei eigener Anreise Benzinkosten mit 0,35 € pro gefahrenem Kilometer und anfallende Parkkosten berechnet.
Für freie Shootings oder Filmaufnahmen gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Hair & Make up Artist für seine Mitwirkung an einem solchen Projekt (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Projekts entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Hair & Make up Artist ein zusätzliches, angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers.
Hat der Auftraggeber dem Hair & Make up Artist keine Weisungen zu Make-up gegeben, erkennt er Ihre kreative Arbeit an. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Auftrag anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängelrügen an der Leistung des Hair & Make up Artistenen muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht.
Ebenso ist es Aufgabe des Kunden den Hair & Make up Artist über eventuelle Allergien von sich selbst oder gebuchten Modellen aufzuklären. Schadensersatzansprüche sind daher ausgeschlossen. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung des Eigentums vom Hair & Make up Artist, kann dieser Schadensersatzansprüche geltend machen.
Bei von dem Hair & Make up Artist Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet der Hair & Make up Artist bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln.
Der Hair & Make up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich freier Shootings) als Urheber mit dem Firmen- oder Vor-und Zunamen genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher.
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt das als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Stand: Januar 2022
Download AGB: AGB_Renee-Tippner-Hair-und-Make-up-artist-leipzig.pdf