Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge, unabhängig davon, ob der Auftraggeber eine Privatperson oder ein Unternehmen ist. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1. Allgemeines
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit von Hair & Make-up Artist Renée Tippner („Hair & Make-up Artist“) zum vertraglich vereinbarten Zweck.
Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Hair & Make-up Artist und dem Auftraggeber zustande & gilt als bestätigt sobald er die Dienstleistung in Anspruch nimmt.
Der Rechnungsbetrag ist – soweit nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Skonto wird nicht gewährt. Bei Barzahlung ist der Betrag unmittelbar nach Erbringung der Leistung fällig.
2. Reservierungen
Eine unverbindliche Option oder Reservierung verfällt, sobald eine verbindliche Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der ursprünglich angefragte Auftraggeber nach Rückfrage keine feste Buchung bestätigt.
3. Buchung und Honorar
Eine Buchung stellt eine verbindliche Auftragserteilung dar. Die Bestätigung erfolgt schriftlich, per E‑Mail oder WhatsApp.
Der Hair & Make-up Artist kann stundenweise, für einen halben Tag (4 Stunden) oder einen ganzen Tag (8 Stunden) gebucht werden. Bei Überschreitung der vereinbarten Zeit wird jede weitere Stunde zusätzlich berechnet.
Die Preise richten sich nach den aktuellen Richtwerten und werden individuell vereinbart. Das Honorar deckt ausschließlich die im Vertrag festgelegten Leistungen ab.
Bis zur vollständigen Bezahlung sind die erbrachten Leistungen urheber- und nutzungsrechtlich nicht freigegeben.
4. Auftragsstornierung und Nichterfüllung
Eine Stornierung oder Kündigung nach verbindlicher Buchung ist nur aus wichtigem Grund und in Schriftform möglich.
Stornierungsgebühren:
Bereits begonnene Aufträge gelten als vollumfänglich zu honorieren.
Beim Hochzeitsstyling wird die Probe in jedem Fall mit 50 % des Gesamtbetrages berechnet.
Wetterbuchungen sind nur wirksam, wenn dies ausdrücklich im Vorfeld vereinbart und als solche gekennzeichnet wurde.
Kann der Hair & Make-up Artist aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit, Witterung, sonstige unvorhersehbare Umstände) den Auftrag nicht ausführen, bemüht er sich um gleichwertigen Ersatz. Eine Haftung für daraus entstehende Mehrkosten oder Schäden wird ausgeschlossen.
5. Neben- und Fahrtkosten
Anfallende Nebenkosten (z. B. Material, Reisekosten, Übernachtungen, Spesen, Servicegebühren) trägt der Auftraggeber.
Sofern nicht anders vereinbart, werden Fahrtkosten mit 0,40 € pro gefahrenem Kilometer sowie Parkkosten berechnet.
Bei Reisen mit mehr als 2 Stunden Anfahrtszeit pro Strecke oder bei Auslandsproduktionen können zusätzliche Reisetage nach Tagessatz berechnet werden.
6. Firmenaufträge, freie Shootings & Nutzungsrechte
Für Firmenkunden, Agenturen und gewerbliche Auftraggeber gilt:
Bei freien Projekten („freie Shootings“) gilt: Erfolgt keine oder nur eine geringe Vergütung, jedoch eine kommerzielle Weiterverwertung, hat der Hair & Make-up Artist Anspruch auf ein nachträgliches, angemessenes Honorar.
7. Haftung und Reklamation
Sofern keine speziellen Weisungen erteilt werden, erkennt der Auftraggeber die künstlerische Freiheit des Hair & Make-up Artists an.
Reklamationen sind während der laufenden Tätigkeit unverzüglich und konkret vorzubringen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, über etwaige Allergien oder Unverträglichkeiten (bei sich selbst, gebuchten Modellen oder Mitarbeitern) zu informieren. Schadensersatzansprüche wegen unterlassener Hinweise sind ausgeschlossen.
Eine Haftung des Hair & Make-up Artists für Schäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
8. Namensnennung
Der Hair & Make-up Artist hat Anspruch, bei Veröffentlichungen (z. B. Print, Online, Social Media, Film) als Urheber namentlich genannt zu werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies auch bei Zusammenarbeit mit Dritten sicherzustellen.
9. Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Januar 2025
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